Dunkle Haare, bleiche Haut nach frischen Rasuren, Tatoos, ... sind verdächtig
Bisher nannte man Kontrollen nach äußeren Merkmalen "Racial Profiling" und das war eigentlich (aber auch nur eigentlich) verboten. Einreisende in den Schengen-Raum sollen aber künftig auch aufgrund ihrer äußeren Erscheinung auf einen möglichen Terrorhintergrund überprüft werden.
Die EU-Kommission listet dazu 25 Merkmale, u.a. auch Militär- und Outdoorkleidung, auf. Systematische Personenkontrollen von "verdächtigen" EU-Bürgern im(!) Schengen-Raum, der eigentlich einen weitgehend freien Personenverkehr garantiert, könnten damit wieder eingeführt werden.
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Kommentar: RE: 20150713 Wer sieht aus wie ein Terrorist?
Beim ersten Lesen habe ich mich gefragt, wie es durch eine Regelung für die Außengrenzen auch zu Inner-EU-Grenzkontrollen kommen kann. Dann erinnerte ich mich an die Veranstaltung 10 Jahre Cap Anamur (https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4363-20140620-tag-des-fluechtlings-und-10-jahre-cap-anamur.htm), wo die Hauptperson erst durch Kontrollen bei der Einreise in die EU in Madrid und dann aber auch noch stundenlang nach der Landung in Tegel "befragt" wurde.
Auch im Schengen-Raum werden schon jetzt nicht alle gleich behandelt.
Marius, 12.07.2015 11:45
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Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung #racialprofiling #EU-Grenze #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #Grundrechte #Menschenrechte
Erstellt: 2015-07-13 07:49:49 Aufrufe: 2064
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