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Datenschutzbeauftragter erklärt Vorratsdatenspeicherung für "nicht machbar"
Nach den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVErfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung sieht er keine rechtliche Möglichkeit dafür. dass der Staat von nahezu allen Bürgern ohne Verdacht Daten erhebt. Anmerkung: Also muss das BVerfG wieder die Unfähigkeit und Unbelehrbarkeit der Politiker und ihre verfassungswidriges Verhalten ausbügeln. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ut Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5058-20150712-vds-in-der-eu-rechtlich-nicht-machbar.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5058-20150712-vds-in-der-eu-rechtlich-nicht-machbar.html Tags: #DSB #Rheinland-Pfalz #VDS #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Polizei #Geheimdienste #Geodaten Erstellt: 2015-07-12 06:38:16 Aufrufe: 1725 Kommentar abgeben |
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