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Datenschutzbeauftragter erklärt Vorratsdatenspeicherung für "nicht machbar"Der neugewählte (und von der SPD nomimierte) oberste Datenschützer von Rheinland-Pfalz und langjähriger Jurist, Dieter Kugelmann, warnt vor großen rechtlichen Problemen bei der von der Bundesregierung geplanten Vorratsdatenspeicherung. Nach den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVErfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung sieht er keine rechtliche Möglichkeit dafür. dass der Staat von nahezu allen Bürgern ohne Verdacht Daten erhebt. Anmerkung: Also muss das BVerfG wieder die Unfähigkeit und Unbelehrbarkeit der Politiker und ihre verfassungswidriges Verhalten ausbügeln. Alle Artikel zu
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