Stop Orwell 2020
gegen permanente Überwachung! Unschuldsvermutung bewahren!
against permanent surveillance! preserve presumption of innocence!
(Achtung: dies ist eine Kopie der Webseite Stop Orwell 2020, die demnächst abgeschaltet wird. Wir halten hier eine Kopie der Seiten.)
Horizont 2020 der formale Weg
In diesen Artikel wollen wir versuchen, den formalen Werdegang von der Idee, bis hin zum offiziellen EU-Forschungsrahmenprogramm, zu beschreiben. Wir werden uns dazu die Funktion der einzelnen EU-Organe ansehen und diese, im Zusammenhang mit Horizont 2020, versuchen darzustellen.
Die EU bezieht ihr Selbstverständnis aus dem Vertrag von Lissabon.1 Die EU besteht aus Institutionen und Organen, des weiteren aus Agenturen.
Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU:
- das Europäische Parlament, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und von ihnen direkt gewählt wird;
- der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer vertreten sind. Den Ratsvorsitz übernehmen die einzelnen Mitgliedstaaten im Turnus;
- die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt vertritt.
Gemeinsam entwickeln diese drei Institutionen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals „Mitentscheidungsverfahren“) die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verabschieden sie. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen diese Rechtsvorschriften um, und die Kommission stellt außerdem sicher, dass die Rechtsvorschriften in den EU-Ländern ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden.2
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV) ist das wichtigste Rechtssetzungsverfahren in der Europäischen Union.3 Es gibt neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren drei weitere, das Anhörungs- oder Konsultationsverfahren, das Zustimmungsverfahren und das Verfahren der Zusammenarbeit. Beim ordentliche Gesetzgebungsverfahren werden die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetze vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat gemeinsam angenommen. Der Prozess kann bis zu drei Lesungen umfassen und verläuft über folgende Schritte:
Initiative:
Der Kommissionsvorschlag für ein Gesetz (Richtlinie oder Verordnung) wird dem Parlament und dem Rat zugestellt. Die Kommission verfügt über das alleinige Initiativrecht. Das Parlament kann die EU-Kommission jedoch zu einer Initiative auffordern und seit dem Vertrag von Lissabon können dies auch die Bürger durch das Initiativrecht der Bürger.
Erste Lesung:
Im Parlament kommt der Kommissionsentwurf in den zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments, der darüber berät und Änderungen vorschlägt, wenn der Kommissionsentwurf nicht den Vorstellungen des Parlaments entspricht. Abschließend stimmt das Plenum über den Text ab. Die Entscheidung des EP wird dem Ministerrat übermittelt. Das Gesetz ist erlassen, wenn der Rat in seiner ersten Lesung sämtliche Änderungswünsche des Parlaments mit qualifizierter Mehrheit billigt oder wenn das Parlament keine Änderungen vorgeschlagen hat und der Rat dem Entwurf der Kommission ebenfalls zustimmt. Sind die Minister im Rat aber anderer Meinung als die Kommission oder das Europäische Parlament, fassen sie ihre Änderungsvorschläge im “gemeinsamen Standpunkt” der Regierungen zusammen und nennen die Gründe für jede gewünschte Änderung. Der “gemeinsame Standpunkt” wird dem Parlament zur zweiten Lesung zugestellt.
Zweite Lesung:
Das Parlament hat drei Möglichkeiten:
- Wenn das Europäische Parlament den “gemeinsamen Standpunkt” des Rats mit einfacher Mehrheit billigt, ist das Gesetz damit erlassen.
- Wenn das Parlament den “gemeinsamen Standpunkt” mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder ablehnt, ist das Gesetz gescheitert.
- Das Parlament ändert den “gemeinsamen Standpunkt” mit absoluter Mehrheit erneut.
Die Kommission gibt ihre Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des EP ab. Billigen die Minister mit qualifizierter Mehrheit den Gesetzentwurf in der Fassung des Parlaments, ist das Gesetz erlassen. Wenn die Kommission die Abänderungen des Parlaments abgelehnt hat, muss der Rat einstimmig entscheiden, um das Gesetz in Kraft zu setzen. Lehnt der Rat die Änderungen des Parlaments ab, muss ein Vermittlungsausschuss einberufen werden.
Vermittlungsausschuss:
Der Ausschuss besteht je zur Hälfte aus Vertretern des Rates und des Parlaments. Auf der Grundlage des vom Parlament geänderten Textes versucht er, binnen sechs Wochen einen “gemeinsamen Entwurf” zu finden. Gelingt die Einigung nicht, ist der Gesetzesvorschlag gescheitert
Dritte Lesung:
Gibt es eine Einigung im Vermittlungsausschuss, so müssen ihr Parlament und Rat in dritter Lesung zustimmen, das Parlament mit absoluter Mehrheit, der Rat mit qualifizierter Mehrheit. Das Gesetz ist gescheitert, wenn eines der beiden Organe den gemeinsamen Entwurf ablehnt.
Der Weg von FP7 zu FP8 “Horizont 2020″
Die Forschungsrahmenprogramme in der Vergangenheit z.B. FP6 / FP7 sind innerhalb des ordenlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet worden. Auch FP8 (Horizont 2020) geht diesen Weg. Für Ende 2013 ist die Verabschiedung von Horizont 2020 durch das EU-Parlament oder den Rat der Europäischen Union geplant. Inkrafttreten soll FP8 am 01.01.2014. Dabei ist anzumerken, dass nur die EU-Kommision berechtigt ist, Gesetzesvorschläge in Umlauf bringen, das EU-Parlament kann aber die EU-Kommission dazu beauftragen einen Entwurf zu einen bestimmten Thema zu machen.
Bei Horizont 2020 entwickelte die Kommission einen eigenständigen Vorschlag aus:
- dem Grünbuch – Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation” (2011) 4,
- den Zwischenbilanzen und der Evaluation von FP7,
- den Empfehlungen des European Research Area Committee (ERAC)5 des Rat der europäischen Union,
- und den Empfehlungen des europäische Forschungsbeirats, European Research Advisory Board (ERAB)6 von der europäischen Kommission.
Stop Orwell 2020, veröffentlicht am 26.07.2013
- http://europa.eu/about-eu/index_de.htm (Zugriff am 24.06.2013) ↩
- http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/index_de.htm (Zugriff am 24.06.2013) ↩
- http://www.europarl.de/view/de/parlament/Arbeitsweise/Gesetzgebungsverfahren/Ordentliches_Gesetzgebungsverfahren (Zugriff am 29.06.2013) ↩
- Ein Grünbuch der Europäischen Kommission ist ein Farbbuch, das als Diskussionspapier zu einem bestimmten Thema, insbesondere Vorlagen für Verordnungen und Richtlinien, mit dem Zweck, auf diesem Gebiet eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion herbeizuführen und grundlegende politische Ziele in Gang zu setzen, dient. Häufig wird eine Reihe von Ideen oder Fragen aufgeworfen und Einzelne sowie Organisationen zu Beiträgen aufgefordert. quelle: https://de.wikipedia.org/ (Zugriff am 01.07.2013) ↩
- Die ERAC ist ein auf strategische Ausrichtung bedachtes Beratungsgremium, dessen Funktion es ist, die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union bei der Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung zu unterstützen. http://ec.europa.eu/ (Zugriff am 02.07.2013) ↩
- Das ERAB, besteht aus 22 hochrangigen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie. Sie berät in höchster Qualität. Wie man Fortschritte erreicht und hilft bei der Entscheidungsfindung der EU-Kommission, insbesondere, wie man die Menschen zur Unterstützung der gemeinsamen europäischen Ambitionen für Wissenschaft und Forschung mobilisieren kann. http://ec.europa.eu/ (Zugriff am 03.07.2013) ↩
Flyer
Unser Informationsflyer zum download als PDF. (3 MB, Stand Mai 2013)
Impressum | letzte Aktualisierung: April 2017
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