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Auch das beabsichtigte Gesetz zur Einführung der Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger wäre verfassungswidrigPressemitteilung der Neuen Richtervereinigung zur VDS vom 19.6.15Die komplette Speicherung aller Verbindungsdaten aller Bürger stellt einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Dieses Grundrecht und auch der Grundsatz der Datenenthaltsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes enthalten den guten Gedanken, dass es dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger am meisten dient, wenn möglichst wenige Daten gespeichert werden. Es schützt deswegen die Bürgerrechte der Menschen, wenn deren Verbindungsdaten möglichst nicht erfasst werden. Demgegenüber wollen die Verfasser des Gesetzentwurfs nun die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger anlasslos, unterschiedslos und vollständig speichern und für Ermittlungen zur Verfügung stellen. Neue Richtervereinigung | Bundesbüro |
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Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2tJ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5015-20150620-angst-essen-grundrechte-auf.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5015-20150620-angst-essen-grundrechte-auf.html Tags: #NeueRichtervereinigung #Pressemitteilung #VDS #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Polizei #Geheimdienste #Geodaten Erstellt: 2015-06-20 06:06:54 Aufrufe: 1751 Kommentar abgeben |
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