Auch das beabsichtigte Gesetz zur Einführung der Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger wäre verfassungswidrig
Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung zur VDS vom 19.6.15
Die komplette Speicherung aller Verbindungsdaten aller Bürger stellt einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Dieses Grundrecht und auch der Grundsatz der Datenenthaltsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes enthalten den guten Gedanken, dass es dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger am meisten dient, wenn möglichst wenige Daten gespeichert werden. Es schützt deswegen die Bürgerrechte der Menschen, wenn deren Verbindungsdaten möglichst nicht erfasst werden. Demgegenüber wollen die Verfasser des Gesetzentwurfs nun die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger anlasslos, unterschiedslos und vollständig speichern und für Ermittlungen zur Verfügung stellen.
Der beabsichtigte Eingriff in die Grundrechte kann nicht durch das Bestreben um eine effektivere Strafverfolgung gerechtfertigt werden. Alle bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch den deutlich ausgeweiteten Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Verbindungsdaten praktisch kaum bessere Ermittlungsergebnisse erreicht wurden und werden. Die Auswertung der kurzen Phase, in der es in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung schon einmal gab, belegt das deutlich. Darüber hinaus können auch ohne einen solchen Zugriff schwere Straftaten in Deutschland gut aufgeklärt werden. Der Vorratsdatenspeicherung bedarf es deswegen nicht. Sie ist kein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Strafverfolgung. Ein Grundrechtseingriff durch ein ungeeignetes Mittel ist verfassungswidrig. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Speicherfrist begrenzt wird. Denn die Schwere des Eingriffs entsteht schon dadurch, dass überhaupt massenweise Daten gespeichert werden.
Der Deutsche Richterbund ist wohl auch der Auffassung, dass der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf, kein sinnvolles Mittel der Strafverfolgung darstellt. Er zieht allerdings den komplett falschen Schluss. Nach Ansicht der NRV ist nicht ein noch größerer Grundrechtseingriff das Mittel der Wahl, sondern gar kein Eingriff. Der Idee des Richterbundes, bei der Vorratsdatenspeicherung noch weiter zu gehen, haben das Bundesverfassungsgericht und der EuGH bereits eine Absage erteilt. Was der DRB will, geht also nicht.
Für die Politik hätte es allen Anlass gegeben, das Thema Vorratsdatenspeicherung auf sich beruhen zu lassen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich der Erkenntnis öffnen, dass diese Idee gefährlicher Unfug ist. Der Schutz von Grundrechten und die Freiheit aller Bürger sollte nicht ängstlich für eine scheinbare Sicherheit geopfert werden.
Mit Angst kann man weder Freiheit noch Sicherheit erreichen.
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Erstellt: 2015-06-20 06:06:54 Aufrufe: 1751
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