HDP bekam Adresslisten von türkischen Wählern in Berlin
Vor der Wahl in der Türkei vor einigen Wochen sollen entweder die örtlichen deutschen Behörden oder das türkische Konsulat die Adressen, Namen und Telefonnummern von türkischen Staatsbürgern in Berlin der HDP (Halkların Demokratik Partisi) und evtl, auch den anderen Parteien zugespielt haben.
Es stellt sich die Frage, ob die Weitergabe von Wählerinformationen der türkischen Staatsbürger im Ausland rechtlich zulässig ist.
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Erstellt: 2015-06-17 07:13:37 Aufrufe: 1629
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