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Vorratsdatenspeicherung
Journalistische Arbeit darf nicht in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werden, wird in der Stellungnahme der Anstalten gefordert. De facto würde der neue Straftatbestand der Datenhehlerei aber klar zu einer Kriminalisierung der Medien führen. Auch der frühere Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar befürchtet: "Alle Whistleblower berichten aus internen Quellen und insofern wäre jeder, der sich solche Informationen beschafft oder bereitstellt - Stichwort WikiLeaks - zukünftig strafbar." Auch der Bund deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die vom Kabinett vorgelegte Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung als schädlich für die Pressefreiheit kritisiert. Damit werde weder der Quellenschutz wirksam garantiert noch die Pressefreiheit geschützt, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, am 27. Mai 2015 in Berlin. „Freie Medien brauchen Informanten, die nicht in der Angst leben müssen, bespitzelt zu werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können!“ Mehr dazu bei http://mindener-rundschau.de/index.php/2015/06/13/24537-deutschland-vorratsdatenspeicherung-ein-anschlag-auf-die-pressefreiheit/ Alle Artikel zu
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