Chef des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) will noch mehr VDS
Während immer mehr Menschen vor einer erneuten Vorratsdatenspeicherung (VDS) warnen, so
- der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- und andere Journalistenvereinigungen
- das Deutsche Institut für Menschenrechte
- die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
- die Linke, die Grünen, die Piraten, die Jusos
- ...
gibt es auch Stimmen, denen der Gesetzentwurf nicht weit genug geht. Der Chef des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz meint:
"Die Polizei darf bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, darf aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit wem telefoniert hat." ... "Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes."
Interessant ist die "Pervertierung" des Grundrechtsverständnisses dieses Beamten(?).
Seit wann kann man mit einer Ausnahme in einem Ermittlungs- und Verdachtsfall (Wohnungsüberwachung und Aufbohrung des Grundrechts auf Privatheit in der Wohnung) die Regel rechtertigen (wissen zu wollen, wer mit wem telefoniert hat).
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Erstellt: 2015-05-29 08:35:42 Aufrufe: 2295
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