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20.05.2015 VDS-Gesetz auch gegen Whistleblower

Indiskretionen werden zur strafbaren “Datenhehlerei”

Nicht nur die nutzlose und verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung (VDS) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wiederbeleben. Das Vorhaben soll auch den freien Informationsfluss in Deutschland massiv einschränken.

Wer sich Informationen verschafft, die ein anderer geheim halten möchte, läuft danach Gefahr, sich strafbar zu machen. Der Straftatbestand heißt "Datenhehlerei". Das können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sein, aber auch einfach Dokumenten, die eine Behörde als "vertraulich" eingestuft hat.

Damit macht die Bundesregierung (und vor allem die SPD) wieder das Gegenteil von dem. was sie vor der Wahl versprochen hat. Jeglicher Whistleblowerschutz landet im Orkus der Geschichte und noch schlimmer auch jede/r, der die geleakte Information weiter verbreitet wird mit diesem Paragraphen verfolgt.

Freie Journalismus wird sich zukünftig eine andere Heimat suchen müssen, denn welcher Journalist möchte sich der Inquisition unterziehen jedes mal beweisen zumüssen, dass er sich die Dokumente “ausschließlich zu beruflichen Zwecken" besorgt hat.

Mehr dazu bei http://www.cr-online.de/blog/2015/05/18/indiskretionen-werden-zur-strafbaren-datenhehlerei/
und https://netzpolitik.org/2015/gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung-gefaehrdet-doppelt-die-pressefreiheit/

Anmerkung: Rettet die Pressefreiheit! Für einen rechtlichen Schutz von Whistlebowern!

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Tags: #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Whistleblowing #Zensur #Pressefreiheit #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit
Erstellt: 2015-05-20 07:18:06
Aufrufe: 1517

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