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17.05.2015 Missbrauch der Bestandsdatenauskunft

Alle fünf Sekunden wird abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört

Im Jahr 2014 haben 150 verschiedene staatliche Stellen über sieben Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das hat die Bundesnetzagentur zu berichten, über die noch viel häufigeren Abfragen von IP-Adressen gibt es aber leider keine Statistiken.

Die Bestandsdatenauskunft geht auf eine Neuregelung der schwarz-gelben Regierung vor zwei Jahren zurück und dient der Identifizierung von Anschlussinhaber/innen von Telefon- und IP-Adressen. Mit der neuen Vorratsdatenspeicherung dürfen diese Daten auch ohne Richterbeschluss abfragbar sein. Das ist ein Verstoß gegen das Versprechen, dass für die anlasslose Massenüberwachung durch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ein Richtervorbehalt gelten soll.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2015/bestandsdatenauskunft-2014-schon-wieder-wurde-alle-fuenf-sekunden-abgefragt-wem-eine-telefonnummer-gehoert/

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Tags: #Polizei #Richtervorbehalt #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Bestandsdaten #Datenbanken
Erstellt: 2015-05-17 10:39:10
Aufrufe: 1688

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