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30.04.2015 Verwaltungsgericht Koblenz rügt Briefzensur

Rheinland-Pfälzische Behörde hat Briefe mit Flugblättern vernichtet und damit gegen Artikel 10 (Briefgeheimnis) und Artikel 14 (Eigentum) des Grundgesetzes verstoßen

Presseerklärung des Grundrechtekomitees

Mit deutlichen Worten hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die Verbandsgemeinde Ulmen auf rechtswidrige Weise an Kommunalpolitiker gerichtete Briefe mit Flugblättern geöffnet und vernichtet hat.

Hintergrund der Klage sind Briefe des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen (siehe: http://www.grundrechtekomitee.de/node/664), mit denen dieser Flugblätter an Kommunalpolitiker der Verbandsgemeinde Ulmen versandt hatte, um damit auf die geplante Modernisierung der im rheinland-pfälzischen Büchel gelagerten Atomwaffen aufmerksam zu machen. Anstatt die Briefe an die für das Atomwaffenlager Büchel zuständigen Kommunalpolitiker weiterzuleiten, wurden sie von der Verbandsgemeinde Ulmen zurückgehalten, geöffnet und vernichtet.

Alfred Steimers, der zuständige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ulmen, hatte noch bis zuletzt betont, dass die Vernichtung der Briefe und Flugblätter rechtmäßig gewesen sei, da mit diesen zu einer Verletzung des Dienstgeheimnisses gem. § 353b StGB aufgefordert worden sei.

Dem hat das Verwaltungsgericht Koblenz nun klar widersprochen und das Handeln der Behörde als grundgesetzwidrig beurteilt: „Das Öffnen eines der Briefe vom 28. Juli 2014 und die Vernichtung aller Briefe waren rechtswidrig. Beides verletzt den Kläger in seinem Recht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Briefgeheimnis) und in seinem Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG)“, so das Verwaltungsgericht Koblenz in seiner Entscheidung vom 24. April 2015 (2 K 1030/14.KO).

Die Verbandsgemeinde Ulmen hätte die Briefe niemals öffnen und vernichten dürfen: „Wegen der großen Bedeutung des Briefgeheimnisses ist es nur ausgewählten Stellen erlaubt, Briefe dem Absender oder Empfänger zu entziehen“, so die Verwaltungsrichter. Zur Postbeschlagnahme sei ausschließlich ein Gericht bzw. eine Staatsanwaltschaft legitimiert.

Ob die Verbandsgemeinde Ulmen gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Oberverwaltungsbericht Rheinland-Pfalz einlegen wird, ist noch unklar.

Theisen zeigt sich erleichtert über das Urteil: „Es ist ermutigend, dass das Verwaltungsgericht Koblenz derart deutlich die Vernichtung von atomwaffenkritischen Briefen und Flugblättern als grundgesetzwidrig erklärt hat. In einem demokratischen Rechtsstaat darf eine Behörde unter keinen Umständen eine Briefzensur begehen, auch wenn ihr der Inhalt von Briefen und Flugblättern nicht passt.“

Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie betont, dass es selbstverständlich sein müsste, dass Behörden die Grundrechte achten. „Gut, dass Bürger anderenfalls den langen Atem haben, gegen die Verletzung ihrer Grundrechte juristisch vorzugehen.“

Quelle: http://www.grundrechtekomitee.de/node/686

Mehr zu dem Fall auf unseren Seiten: Postgeheimnis ade - Briefzensur durch Behörden


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Erstellt: 2015-04-30 11:45:47
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