„Bündnis für Versammlungsfreiheit“ kritisiert geplantes Versammlungsgesetz für Schleswig-Holstein
Heute soll der Innen- und Rechtsausschuss über die finale Fassung der Koalitionsfraktionen zum Versammlungsgesetz für Schleswig-Holstein abstimmen. Ende Mai entscheidet dann der Landtag in zweiter Lesung.
Aktion Freiheit statt Angst hatte im September 2013 eine Stellungnahme zum Versammlungsgesetz in Schleswig-Holstein abgegeben. Darin hatten wir die restriktiven Einschränkungen u.a. der CDU-Fraktion deutlich kritisiert und ein Versammlungsrecht gefordert, welches den Menschen die Beteiligung an und die Mitarbeit in der Politik wieder näher bringen könnte. Leider ist das Ergebnis der Beratungen diesen Forderungen in keiner Weise nachgekommen.
Wir veröffentlichen deshalb hier die Presseerklärung des „Bündnis für Versammlungsfreiheit“:
Im Vorfeld der morgigen Entscheidung des Innen- und Rechtsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtags wehrt sich das „Bündnis für Versammlungsfreiheit Schleswig-Holstein“ gegen die geplante Neuregelung des Versammlungsrechts.[1] Das Bündnis lehnt auch den überarbeiteten Entwurf der rot-grün-blauen Regierungskoalition als behördliche Gängelung und Einschränkung von Freiheitsrechten grundsätzlich ab.
Bettina Jürgensen vom Bündnis für Versammlungsfreiheit: "Kommt dieser Entwurf der Regierungskoalition durch, wird es gravierende Verschlechterungen bereits bei der Anmeldung von Demonstrationen und Versammlungen geben. So ist vorgesehen, dass – zusätzlich zur namentlichen Nennung einer AnmelderIn – vor einem sogenannten 'Kooperationsgespräch' auch Ort, Streckenverlauf und TeilnehmerInnenanzahl angegeben werden müssen. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Vor einer Demonstration dürfte die Polizei zudem aufgrund einer von ihr gestellten 'Gefahrenprognose' einzelnen Personen präventiv die Teilnahme untersagen. So könnten – etwa mit Verweis auf drohende Verstöße gegen das Vermummungsverbot – Menschen mit Sonnenbrillen, Basecaps oder Regenschirmen gar nicht erst bis zum Auftaktort einer Demo durchgelassen werden. Bei Anhaltspunkten für den Einsatz verbotener Sichtschutzgegenstände ("Vermummung") soll künftig sogar die Durchsuchung sämtlicher Versammlungsteilnehmer zugelassen werden. Sichtschutzgegenstände sollen mit höheren Strafen belegt werden.
Die Videoüberwachung von Demonstranten durch die Polizei soll infolge unserer Proteste zwar nur bei Anhaltspunkten für eine Gefahr zugelassen werden. Anders als bisher soll aber der gesamte Demonstrationszug per Hubschrauber, Mini-Drohne oder Kamerawagen gefilmt werden dürfen und nicht nur die mutmaßlich 'gefährlichen' Personen.
Wir vermissen in dem Gesetzentwurf außerdem wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Versammlungsfreiheit: Es soll weiterhin kein Demonstrationsrecht auf öffentlich zugänglichem Privatgelände geben. Und eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte aus anderen Ländern soll ebenfalls nicht eingeführt werden."
Insgesamt plant die Regierungskoalition nach Meinung des schleswig-holsteinischen Bündnisses für Versammlungsfreiheit ein Versammlungsverhinderungsgesetz. Die Bündnispartner sind sich einig:
„Dagegen wehren wir uns. Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Das lassen wir uns nicht nehmen. Wir demonstrieren wann, wo und wie wir es wollen!“
Zum "Bündnis für Versammlungsfreiheit" gehören unter anderem
Organisationen wie Attac, ROBIN WOOD, die ver.di-Jugend sowie die
Piratenpartei.[2]
[1] Geplantes Versammlungsgesetz: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4200/umdruck-18-4201.pdf
[2] Liste der Unterstützer: http://versammlungsfreiheit.org/erklarung-und-unterstutzer_innen/
Weitere Infos zu diesem Thema
- Unsere Stellungnahme zum Versammlungsgesetz S-H
- Schleswig-Holstein will Demos Video-überwachen
- Argumente zum SH:Versammlungsgesetz
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Erstellt: 2015-04-29 09:28:51 Aufrufe: 1991
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