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Bundesjustizminister Maas legt Leitlinien für Vorratsdatenspeicherung vorAus dem Bundesjustizministerium wurde heute in Berlin ein Vorschlag für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Demnach sollen die Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern. Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern, Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal 4 Wochen gespeichert werden. Mehr dazu bei http://www.jankorte.de/ Anmerkung: Da kann er ja froh sein, dass die EU-Richtlinie wegen Grundrechtsverstoß ungültig ist, denn die hatte ja mindestens 6 Monate gefordert. ;-)) Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2rz Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4890-20150415-vds-maas-will-hoechstspeicherfristen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4890-20150415-vds-maas-will-hoechstspeicherfristen.html Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Maas #Vorschlag #VDS #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken Erstellt: 2015-04-15 11:41:31 Aufrufe: 1570 Kommentar abgeben |
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