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"Die Nutzung von WhatsApp in der derzeitigen Ausgestaltung des Dienstes ist unzulässig"... hat der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix für die interne Smartphone-Kommunikation in Pflegeheimen und beim Pflegedienst festgestellt. Eine derartige Kommunikation sei zwar kostengünstig, bedürfe jedoch "vielfältiger sicherheitstechnischer Vorkehrungen und insbesondere einer zuverlässigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung", denn auch für Pflegekräfte gelte die Schweigepflicht. Er verwies darauf, dass einige Messaging-Dienste eine Überprüfungsfunktion anbieten, z.B. über den gegenseitigen Scan von QR-Codes von Smartphone zu Smartphone. Als Beispiel dafür nannte er das schweizerische Unternehmen "Threema". Mehr dazu bei http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Datenschutz-Beauftragter-erklaert-WhatsApp-Nutzung-fuer-unzulaessig Alle Artikel zu
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