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06.08.2009 Zypries: keine Web-Sperren auf VertragsbasisBundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat der Ansicht des Familienressorts widersprochen, wonach das spätere Inkrafttreten des umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes nicht zu Verzögerungen bei den im Raum stehenden Web-Sperren führen könnte. Im Hause Ursula von der Leyens (CDU) herrscht die Auffassung, dass die Blockaden pünktlich Mitte Oktober greifen. Die fünf "wesentlichen Anbieter" hätten sich ja bereits vertraglich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) bis zu diesem Zeitpunk zum freiwilligen Sperren kinderpornographischer Seiten verpflichtet, lautet die Ansage. Ganz anders sieht die Sache das Justizministerium: "Sie können in Grundrechte nur auf Basis eines Gesetzes eingreifen", erklärte ein Sprecher Zypries' gegenüber heise online. Laut dem Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren müssen aufgrund der "Schlamperei" der Bundesregierung bereits die Notifizierungsfristen neu berechnet werden. Das Gesetz könne so frühestens zum 1. November in Kraft treten. Der Innenexperte der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, warf gar die Frage auf, ob das Regelwerk in der Zwischenzeit nicht verfalle. Hintergrund ist die sogenannte Diskontinuitätsbestimmung. Ihr zufolge wandern alle Bestrebungen des Bundestags in den Papierkorb des Gesetzgebers, die nicht vor dem Auslaufen einer Legislaturperiode in trockenen Tüchern sind. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/Zypries-Web-Sperren-koennen-nicht-auf-Vertragsbasis-aktiviert-werden--/meldung/143098
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