Bundesbeauftragte für Datenschutz warnt vor Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht nach Germanwings-Absturz
Nach aktueller Rechtsprechung dürfen Ärzte Auskunft geben, wenn sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder wenn etwa „besonders schwere Verbrechen“ verhindert werden sollen oder eine Gefahr für Leib und Leben besteht (§ 138 und 34 Strafgesetzbuch).
Damit erübrigt sich die von CDU-Politikern geforderte Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht, denn diese argumentieren ja gerade mit der Gefahr für Leib und Leben.
"Das Flugzeugunglück und die bislang bekannt gewordenen Hintergründe dürfen nicht in voreilige Forderungen zur Lockerung des Datenschutzes münden", sagte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, dem Tagesspiegel.
Mehr dazu bei http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.aerztliche-schweigepflicht-bei-piloten-soll-schweigepflicht-gelockert-werden.a17b8522-d4e5-45aa-b432-3deb5113a6f1.html
und http://www.rtf1.de/news.php?id=7935
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Erstellt: 2015-04-04 06:41:49 Aufrufe: 1587
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