Flugprobleme für französische Filesharer durch PNR
Die vorgeschlagene EU-Richtlinie zur Flugreisedatenspeicherung (PNR) bedroht französische Filesharer bei ihren künftigen Flugreisen. Die EU Richtlinie über die Erhebung und Speicherung von "Passenger Name Record" (PNR) legt nämlich fest, bei Terroristen und denjenigen, die eine "schwere Straftat" begangen haben, Alarm zu schlagen.
Als "schwere Straftat" wird in der EU eine Freiheitsstrafe über ein "Höchstmaß von mindestens drei Jahren" definiert. In Frankreich kann Filesharing (wie Totschlag und Morddrohungen) mit einer Haft von bis zu drei Jahren bestraft werden und fällt damit unter die Definition des Begriffs "schwere Straftat" der EU-Richtlinie.
Mit den PNR-Daten (plus deren Vergleich mit anderen relevanten Datenbanken) werden vor der geplanten Ankunft oder Abfahrt in einem Mitgliedstaat "eine Beurteilung der Passagiere auf schwere grenzüberschreitenden Kriminalität" durchgeführt. Dies wird für diese Personen zu einer eingehenden Prüfung durch die zuständigen Behörden führen, bei USA Reisen zu einem Flugverbot (NoFlyList). Wer weiß, ob diejenigen, die von den "zuständigen Behörden" untersucht werden, noch die Chance haben Ihr Flugzeug rechtzeitig erreichen.
Mehr dazu bei https://edri.org/french-filesharers-banned-from-flying/
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Erstellt: 2015-04-03 06:16:42 Aufrufe: 1519
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