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03.04.2015 Schnüffel-Attacke auf Betriebsrat

Geschäftsführung habe Interesse zu prüfen „ob der Gesamtbetriebsratsvorsitzende seinen Amtsanforderungen (...) überhaupt nachkommt

Betriebsräte werden aber von den Beschäftigten gewählt, nicht vom Unternehmen. Also hätten nur die ein Recht ihren Betriebsrat "zu prüfen".

EVG-Gewerkschaftssekretär Johannes Kuipers ist fassungslos: „So etwas können wir uns als Gewerkschaft nicht gefallen lassen", sagt er.
Die Geschäftsführung der EuroMaint Rail hatte offensichtlich einen Privatdetektiv auf den Betriebsrat angesetzt.  Entsprechende Rechnungen einer auf Arbeitnehmerüberwachung spezialisierten Detektei liegen der EVG vor: Danach hat das Unternehmen für den Detektei- Einsatz rund 47 000 Euro bezahlt.

Gemeinsam mit dem Betriebsrat erwarten sie angesichts des Spitzelskandals, dass das Unternehmen sich entschuldigt und alle Unterlagen aushändigt, die im Zusammenhang mit der Schnüffelei der Detektei stehen. „Wir wollen wissen, was an Überwachung stattfand“, so Kuipers.

Mehr dazu bei http://einblick.dgb.de/++co++b254a05e-d917-11e4-a33d-52540023ef1a

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #EVG #Betriebsrat #Eisenbahn #Videoueberwachung #Lauschangriff #Ueberwachung #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2015-04-03 05:57:11
Aufrufe: 1822

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