Datenschutz-Pressemitteilung: Videoüberwachung wird registrierungspflichtig
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir diese wichtige Pressemitteilung
(pe) Seit Edwards Snowden ist die alltägliche Überwachung unserer Gesellschaft in aller Munde. Auch in unserem täglichen Leben werden wir bewusst oder unbewusst auch in wachsendem Maße mit Videoüberwachung konfrontiert und haben uns oft schon lange an diesen Umstand gewöhnt.
So entwickelt sich Allerorten auch in Deutschland eine Überwachungsmentalität mitten in der Gesellschaft, über die viele Bürger hinwegsehen, auch wenn diese oftmals rechtswidrig ist.
Videoüberwachung in Geschäften, auf öffentlichen Plätzen, in der Gastronomie und sogar auf Toiletten hält immer mehr Einzug. Von vielen wird diese subjektiv als zusätzliche Sicherheit wahrgenommen. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Die persönliche Zivilcourage und sinnvollere Sicherheitsmaßnahmen wie ein effektiver Einbruchsschutz finden kaum noch Beachtung und werden immer öfter durch Videoüberwachung ersetzt. Doch es ist auch bekannt, dass durch Videoüberwachung Straftaten nur nachträglich ausgewertet werden können und die eigentliche Straftat oft nicht verhindert wird.
Ohne rechtliche Grundlage und mit fragwürdigen Argumenten erfolgt dennoch häufig ein flächendeckender Einsatz von Kameras. Vor allem auch von Gewerbetreibenden und Privatpersonen ohne ausreichende datenschutzrechtliche Kenntnisse. Ansprechpartner zu Fragen der Videoüberwachung bei den Betreibern fehlen häufig oder sind nicht bekannt und oft fehlt sogar ein nach dem Bundesdatenschutzgesetz vorgeschriebenes Datenschutzkonzept.
Neuregelung der Bundesregierung
Diesem Wildwuchs will die Bundesregierung nun einen Riegel vorschieben und verpflichtet in der Zukunft alle Betreiber von Videoüberwachungsanlagen zur Registrierung der eingesetzten Videoüberwachungen.
Ab 2016 müssen deshalb alle neu errichteten Kameras registriert werden. Zusätzlich muss das bereits vorgeschriebene Hinweisschild nach DIN 33450 an einer gut zugänglichen Stelle mit einem zusätzlichen QR Code erweitert werden. Über diesen sollen sich dann weitere Informationen zu der Videoüberwachung des Betreibers abrufen lassen.
Für bestehende Anlagen besteht nur eine sehr kurze Übergangszeit von 6 Monaten bis Juli 2016 in der diese zusätzlich gekennzeichnet werden müssen.
Kontrolle der Kontrolle
Für den Betrieb einer Videoüberwachung ist somit demnächst eine Registrierung erforderlich, ähnlich der Anmeldung eines Autos bei der KFZ-Zulassungsstelle. Die Videoüberwachung wird selbst registriert und die Einhaltung der Anforderungen überwacht.
Über ein Portal der Datenschutzbehörden müssen hierzu alle nach dem Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Daten des Betreibers angegeben werden. Diese betreffen unter anderem die Kontaktdaten des Betreibers und des zuständigen Datenschutzbeauftragen, sowie Angaben zu der Anzahl der verwendeten Kameras, der Dauer der Speicherung der Aufnahmen und dem Zweck der Videoüberwachung.
Diese Angaben sollen über ein neues Internet-Portal dann für jeden einsehbar sein, der den QR Code direkt vor Ort abscannt.
Der an dem Hinweisschild nach ISO 33450 zusätzlich angebrachte oder aufgedruckte QR Code ist dann direkt auf die entsprechende Registrierung des Betreibers verlinkt und ermöglichst somit die entsprechenden Informationen.
Datenschützer werden entlastet
Mit dieser konsequenten aber dennoch notwendigen Maßnahme sollen auch die behördlichen Datenschützer entlastet werden. Die Anfragen von Bürgern zu Videoüberwachungen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, so der Projektkoordinator des neuen Portals Patrick Emmler.
Durch den QR Code und das neue Online-Portal soll es Bürgern erleichtert werden, sich direkt über die Videoüberwachung nach den vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen zu informieren.
Eine Videoüberwachung, selbst wenn sie rechtskonform durchgeführt wird, ist so spätestens ab Juli 2016 ohne Registrierung und QR Code nicht mehr zugelassen und wird dann auch mit höheren Bußgeldern bestraft, als bisher üblich.
Bei der Registrierung auf dem neuen Portal wird über einen mehrstufigen Fragebogen überprüft, ob die Installation und Durchführung einer Videoüberwachung in dem vorliegenden Fall rechtskonform ist.
Erhält der Betreiber keine Zulassung wird er nicht in das Portal aufgenommen und erhält somit auch keinen QR Code. So läuft er Gefahr eine empfindliche Strafe zu kassieren, wenn er diese dennoch betreibt.
Im Zuge der Reform erhöhen sich auch die Strafen bei Zuwiderhandlung von 50.000,- auf 80.000,- Euro (Absatz 1) und von 300.000,- auf 500.000,- Euro (Absatz 2) des Bußgeldkataloges des BDSG.
Betreiber von Videoüberwachungsanlagen sind deshalb gut beraten sich bereits frühzeitig mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen.
Das Portal soll bis November 2015 fertiggestellt werden und eine Vorregistrierung möglich sein. Die Kosten für eine Registrierung sollen sich im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen und je nach Anzahl der verwendeten Kameras zu Grunde gelegt werden.
Weitere Informationen zu Videoüberwachung und den rechtlichen Vorgaben erhalten Betreiber bereits über die Webseite der Bundesdatenschutzbauftragten Andrea Voßhoff: http://www.bfdi.bund.de
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Tags: #Videoueberwachung #Lauschangriff #Ueberwachung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2015-03-31 23:03:07 Aufrufe: 2713
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