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Auslandsgeheimdienst gibt Meta- und Inhaltsdaten an die Bundeswehr weiterIm Februar im NSA-Ausschuss:
Wie Kai Biermann in einem lesenswerten Artikel auf ZEIT Online berichtet, geht es dabei sowohl um Meta- als auch Inhaltsdaten, die eigentlich dem G10-Gesetz unterliegen und damit der Kontrolle der parlamentarischen G10-Kommission. Die wurde hierüber offenbar nicht informiert. Gegen diese Zusammenarbeit stellt eine anhängige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht fest:
Zuletzt am 25.3. im Bundestages hatte der zuständige Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche Stellung zu der Zusammenarbeit von BND und Bundeswehr genommen und diese auch bestätigt. Alle Artikel zu
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