Auslandsgeheimdienst gibt Meta- und Inhaltsdaten an die Bundeswehr weiter
Im Februar im NSA-Ausschuss:
Der BND-Mann schwieg einen Moment, dann sagte er zur Überraschung aller: „Wir haben eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.“
Wie Kai Biermann in einem lesenswerten Artikel auf ZEIT Online berichtet, geht es dabei sowohl um Meta- als auch Inhaltsdaten, die eigentlich dem G10-Gesetz unterliegen und damit der Kontrolle der parlamentarischen G10-Kommission. Die wurde hierüber offenbar nicht informiert.
Gegen diese Zusammenarbeit stellt eine anhängige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht fest:
Denn es sei ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, wenn ein verdeckt arbeitender Geheimdienst Informationen an eine Behörde wie die Polizei (und eben auch die Bundeswehr) gibt, die Zwang ausüben darf. Eine „niederschwellige Voraussetzung“ wie die „Erforderlichkeit für die Aufgabenwahrnehmung oder die Wahrung der öffentlichen Sicherheit“ genüge keinesfalls, so die Richter.
Zuletzt am 25.3. im Bundestages hatte der zuständige Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche Stellung zu der Zusammenarbeit von BND und Bundeswehr genommen und diese auch bestätigt.
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Erstellt: 2015-03-31 07:35:52 Aufrufe: 1708
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