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Sonderberichterstatter für Privatsphäre in der UN beschlossenDeutschland und Brasilien haben mit 55 Unterstützern in der 28. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf die Etablierung eines Sonderberichterstatter für das „Recht auf Privatsphäre“ vorgeschlagen. Die Resolution wurde ohne Abstimmung im Konsensverfahren angenommen. Der Berichterstatter wird zunächst für die nächsten drei Jahre einen Bericht über die Lage in den Mitgliedstaaten anfertigen und Empfehlungen aussprechen, um die Durchsetzung des Rechts auf Privatsphäre in der digitalen Welt zu sichern. Der Berichterstatter soll sich nicht nur um die Privatsphäre gegenüber Firmen kümmern, sondern auch staatliche Überwachungspraktiken untersuchen.
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