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Australisches Parlament billigt zweijährige VorratsdatenspeicherungAuch die 2. Kammer, der australische Senat, hat letzten Donnerstag einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Danach müssen Provider, Verbindungs- und Standortdaten einschließlich IP- und Geräteadressen zwei Jahre lang aufzubewahren. Polizei und Geheimdienste dürfen in der Regel ohne Richtergenehmigung auf die anfallenden Informationsberge zugreifen. Nur wenn es um die Daten von Journalisten geht, soll ein Gerichtsbeschluss nötig sein. Aber wer weiß schon vorher, welchen Beruf ein Verdächtiger ausübt ... Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Australisches-Parlament-billigt-zweijaehrige-Vorratsdatenspeicherung-2586981.html Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2qV Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4852-20150329-biometrie-der-kardiologische-fingerabdruck.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4852-20150329-biometrie-der-kardiologische-fingerabdruck.html Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Australien #VDS #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken Erstellt: 2015-03-28 08:26:20 Aufrufe: 1504 Kommentar abgeben |
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