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27.03.2015 "szenetypische Straftaten" künftig erlaubt

Belohnung nach Totalversagen

Nachdem kürzlich der BND-Haushalt als Belohnung für die illegale Kooperation mit den US Geheimdiensten erhöht wurde, soll nun ein Gesetz "zur Stärkung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz", den Geheimdienst belohnen, der durch Wegsehen die NSU-Morde über ein Jahrzehnt nicht aufklären konnte.

Insbesondere soll das Bundesamt gegenüber den Ländern gestärkt werden und die V-Leute des Verfassungsschutzes dürfen nach dem neuen Gesetz Mitglied verbotener Organisationen sein und „szenetypische Straftaten“ begehen“.

Mehr dazu bei http://www.taz.de/!157086/
und http://www.verfassung-schuetzen.de/

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Kommentar: RE: 20150327 "szenetypische Straftaten" künftig erlaubt

ich glaube praktischer wird jetzt was eh schon umfangreich passiert: Anstiften, Aufhetzen, Anheizen. Anstiften zur Strafttat ist ja auch ne Straftat. "Agent Provokateur" bekommt jetzt auch juristische Rückendeckung.

R., 27.03.2015 18:08


 


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2qR
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Tags: #Polizei #Gesetz #V-Leute #Straftaten #BND #Etat #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Neo-Nazis #NSU-Morde #Videoueberwachung #Lauschangriff #Ueberwachung
Erstellt: 2015-03-27 08:09:19
Aufrufe: 1642

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