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16.03.2015 Gabriel beratungsresistent

Bürgerrechtler fordern nach Urteilen den endgültigen VDS-Verzicht aber SPD-Chef nun wieder dafür

Aktion Freiheit statt Angst verurteilt die Aussagen von SPD Chef Sigmar Gabriel in einem DLF-Interview am Wochenende. Darin hält er die Vorratsdatenspeicherung (VDS) für notwendig. Er sagte, er wisse zwar, dass das Thema hoch umstritten und die Vorratsdatenspeicherung kein Allheilmittel sei - sie könne aber durch eine schnellere Aufdeckung von Straftaten helfen, die nächste Straftat zu verhindern. (s. http://www.deutschlandfunk.de/sigmar-gabriel-wir-brauchen-die-vorratsdatenspeicherung.868.de.html?dram:article_id=314247 )

Nein! Die VDS ist ist nicht hoch umstritten, sie ist verfassungswidrig. Das hat das BVerfG festgestellt. Damit ist jede Forderung danach jenseits unserer Grundrechte!

Das hat auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Presseerklärung noch einmal betont:

Bürgerrechtler fordern nach Urteilen den endgültigen VDS-Verzicht (13.03.2015)

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Aufhebung mehrerer europäischer Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung und fordert einen endgültigen Verzicht auf eine Einführung in Deutschland.

In dieser Woche sind in Bulgarien und in den Niederlanden die nationalen Gesetze zur anlasslosen Aufzeichnung von Verbindungsdaten aller Telefon- und Internetnutzer von den Verfassungsgerichten aufgehoben worden. Darüber hinaus hat der EU-Innenkommissar seine Pläne zur Vorlage einer neuen EU-Richtline aufgegeben.

Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: "Wir erwarten jetzt von der SPD, dass sie wie im Europawahlkampf versprochen einer neuerlichen Totalerfassung unserer Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen eine eindeutige und endgültige Absage erteilt."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist in diesem Zusammenhang den Vorschlag des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert zurück, eine einwöchige Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Uli Breuer dazu: "Es geht nicht um das 'Wie', sondern um das 'Ob'. Mit seinem Urteil aus dem letzten Jahr legt der Europäische Gerichtshof fest, dass Menschen vor einer anlasslosen Sammlung ihrer Kommunikationsdaten zu schützen sind, so lange sie keiner schweren Straftat verdächtig sind. Dem widerspricht auch eine 'Vorratsdatenspeicherung light' von IP-Adressen."

"Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, mit dem das alte deutsche Gesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, von einem 'diffus bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins', das für sich genommen schon grundrechtsbeeinträchtigend ist," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Wenn jetzt in mehr und mehr europäischen Staaten die nationalen Gesetze wie Dominosteine umfallen, wäre es absurd, wenn ausgerechnet in Deutschland diese Form von Massenüberwachung wieder eingeführt würde. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot und auf dem Friedhof rechtswidriger Sicherheitsgesetze begraben. Und dort sollte man sie auch ruhen lassen, statt zynisch Wiederbelebungsversuche zu fordern."

 Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/752/1/lang,de/


Update 30.03.2015: NSA-Mitarbeiter zweifelten am Sinn der Vorratsdatenspeicherung

So schreibt die SZ dazu:

  • Hochrangige Mitarbeiter der amerikanischen NSA zweifelten intern am Sinn der Telefon-Überwachung.
  • Die Speicherung der Telefon-Verbindungen trage kaum dazu bei, Terror-Anschläge zu verhindern. Die hohen Kosten stünden dazu in keinem Verhältnis.
  • Als Edward Snowden wenig später mit seinen Dokumenten an die Öffentlichkeit ging, waren die Bedenken innerhalb der NSA plötzlich kein Thema mehr: Man verteidigte die Überwachung vehement.
  • Die nun bekannt gewordenen internen Zweifel könnten Auswirkungen auf eine aktuelle politische Diskussion haben und die Position der NSA schwächen.

Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/digital/speicherung-von-telefon-verbindungen-nsa-mitarbeiter-zweifelten-am-sinn-der-ueberwachung-1.2416392

Da könnte man doch mal vom "Großen Bruder" lernen, nicht nur bei mehr Überwachung und Kampfdrohnen-Anschaffungen!

 


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Kommentar: RE: 20150316 Gabriel beratungsresistent

"beratungsresistent"? Das ist Vorsatz. In den 70-er Jahren gab es für "Verfassungsfeinde" stets Berufsverbote, ein Parteiverbot würde ja schon helfen. Ich denke da auch an seine TTIP-Haltung und die gegenteiligen Beschlüsse seiner Partei dazu.

Joe, 16.03.2015 10:12


 


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2qx
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Tags: #Polizei #Gabriel #SPD #VDS #Geheimdienste #Geodaten #Grundrechte #Menschenrechte #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2015-03-16 08:07:47
Aufrufe: 2138

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