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Bulgariens Verfassungsgericht kippt die VorratsdatenspeicherungDas Verfassungsgericht Bulgariens entschied am 12. März das Gesetz über die "Sammlung von Telekommunikationsdaten aus der elektronischen Kommunikation" für verfassungswidrig zu erklären. Die formale Klage gegen dieses Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kam von Ombudsmann Konstantin Penchev im April 2014, nur eine Woche nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die EU-Richtlinie für ungültig erklärt hatte. Mehr dazu bei http://sofiaglobe.com/2015/03/12/bulgarias-constitutional-court-scraps-data-retention-provisions/ Update 26.03.2015: VDS als Stehaufmännchen Nachdem das Verfassungsgericht in Bulgarien die Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, hat das Parlament nun reagiert. Im Schnellverfahren wurde sie wieder eingeführt, mit verkürzten Speicherfristen. Künftig müssen die Daten sechs Monate vorgehalten werden. ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bulgarien-bleibt-bei-Vorratsdatenspeicherung-2584942.html ) Scheinbar gibt es auch dort eine verfassungsfeindliche Regierung ... Alle Artikel zu
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