26.02.2015 Freifunker gewinnen gegen Filesharing-Abmahnung

Berliner Freifunker wehren Filesharing-Abmahnung ab

Mehrere Freifunker aus Berlin waren im Juli 2014 gegen die ständige Flut von Filesharing-Abmahnungen in die Vorwärtsverteidigung gegangen: Statt die Abmahnungen auf eigene Kosten abzuwehren, verklagten sie selbst die Abmahner. Das Amtsgericht Charlottenburg gab in einer nun veröffentlichten Entscheidung einem der Netzaktivisten vollumfänglich Recht und bürdete dem Absender einer Filesharing-Abmahnung auch die Gerichtskosten einer Gegenklage auf.

Denn interessanterweise hatten Abmahner, nachdem die angemahnten Freifunker Gegenklage eingereicht hatten, die Vertriebsgesellschaft ihre Ansprüche zurückgezogen, wollten aber nicht für die Gerichtskosten aufkommen.

Das Gericht stellte fest, dass die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschlussinhaber nicht mehr ohne weiteres die Vermutung rechtfertigt, dass der auch hinter der beobachteten Rechtsverletzung stehe. Freifunker, die ihr WLAN anderen zur Verfügung stellen, werden danach wie Provider behandelt.

Die Störerhaftung zieht dann nicht. Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen", heißt es in der Entscheidung.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Freifunker-wehren-Filesharing-Abmahnung-ab-2518677.html

Infos über die Berliner Freifunker http://www.zitty.de/berliner-errichten-ihr-wlan-selbst.html
und Störerhaftung abschffen! https://netzpolitik.org/2015/wlan-stoererhaftung-warum-sie-bedingungslos-abgeschafft-werden-muss/

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Tags: #Freifunk #Urtel #Klage #Abmahnung #WLAN #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource #Urheberrecht
Erstellt: 2015-02-26 06:58:30
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