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24.02.2015 Änderung des Hostprovider-Privilegs schafft Rechtsunsicherheit

Netzagentur fordert Überwachung bei WLAN

Die SPD hatte in ihrem Wahlprogramm "gefordert" die Störerhaftung für Anbieter von WLANs abzuschaffen. Der jetzt diskutierte Vorschlag zur Änderung der Paragrafen 8 und 10 im Telemediengesetz lässt dagegen nichts Gutes erwarten.

Der Entwurf zielt auf Plattformen wie Kinox.to oder Megaupload ab und erfindet neue Tatbestände wie den Begriff des “besonders gefahrgeneigten Dienstes”.

Der liege dann vor, wenn

  • “die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt”
  • “der Diensteanbieter durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert” oder
  • “in vom Diensteanbieter veranlassten Werbeauftritten mit der Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen geworben wird” oder
  • “keine Möglichkeit besteht, rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten entfernen zu lassen”.

Schon 2 dieser schwammigen"Tatbestände" reichen für eine Rechtsverletzung aus.

Erhalten bleibt im Entwurf die Gültigkeit für Provider ab 10.000 Nutzern. Eine klare Aussage zur Störerhaftung im privaten Umfeld oder für Restaurants u.ä. ist nicht zu finden.

Dafür verlangt nun die Netzagentur: Sollte keine Nutzeridentifizierung eingesetzt werden, gehe die Netzagentur weiter davon aus, dass für die technische Realisierung des Internetzugangs die MAC-Adresse des Endgerätes verwendet würde und die Überwachung auf dieser Grundlage umgesetzt werden könnte.

Ab Februar 2017 will die Netzagentur diese Überwachung auch durch Kontrollen überprüfen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2015/geplante-aenderung-des-hostprovider-privilegs-schafft-rechtsunsicherheit-nicht-nur-fuer-start-ups/
und http://www.digitalfernsehen.de/Netzagentur-fordert-UEberwachung-bei-WLAN.125169.0.html

Update 07.04.2015: Medienanstalt Berlin-Brandenburg kritisiert Vorschlag zu Störerhaftung

Anmerkung: Nur weil man Kinox.to nicht mag gefährdet man alle Plattformen für User-Generated-Content, denn soll jeder Seitenbetreiber ständig alle Nutzerdaten kontrollieren (allein ein Vollzeitjob) und wie kann er entscheiden was illegal ist oder nur eine Kopie eines rechtmäßig erworbenen Programms?

Wieder haben Menschen ein Gesetz geschrieben, die vom Neuland des Internets weit entfernt sind oder der Text stammt aus der Feder der US-Medienindustrie, die nur ihren "Content" im Blick hat.

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Tags: #Zensur #Stoererhaftung #WLAN #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource #Urheberrecht #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2015-02-24 07:53:09
Aufrufe: 1642

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