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16.01.2015 "Eine Ausreise aus der eingemeindeten BRD ist unzulässig"

BKA-Präsident befürwortet Ausweis-Entzug für Islamisten

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, unterstützt den Beschluss der Bundesregierung, mutmaßlichen Dschihadisten durch den Entzug des Personalausweises künftig die Ausreise zu erschweren.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/news/2015-01/14/deutschland-bka-praesident-befuerwortet-ausweis-entzug-fuer-islamisten-14230405

Anmerkung: Es mag in der Macht eines Staates liegen über die Freizügigkeit seine Bürger nach Belieben zu entscheiden - 40 Jahre DDR haben das ja gezeigt. Wenn jetzt die um die DDR erweiterte BRD sich in diese Richtung entwickelt, muss wohl wieder das Bundesverfassungsgericht darüber richten. Noch gilt das Grundgesetz und wir berufen uns auf die Menschenrechte.

Haben erwachsene Deutsche nicht sogar ein Recht auf einen Ausweis, wenn sie schon die Pflicht dazu haben - sehr im Gegensatz zu Briten und US-Bürgern, die stolz darauf sind keinen Ausweis zu haben. (Eine Einführung in Großbritannien ist dort erst kürzlich am Volkszorn gescheitert.)

Welches Einwohnermeldeamt ist befähigt jemand zum mutmaßlichen Dschihadisten zu stempeln? Muss er/sie dazu "Burka tragen", "Verwandte im Syrien haben", "zu viele Waffen besitzen", "auf Facebook falsche Seiten angeklickt haben", "Mitglied im KuKluxKlan sein" oder ist es zwingend Moslem zu sein?

Wozu haben wir ein Strafgesetzbuch? Dort sind Strafen für Vergehen festgelegt - bisher keine für PreCrime. (Der §129 geht mit der Erfindung der "Gesinnungsstraftat" allerdings schon in eine solche Richtung.)

Zumindest ähnelt das im TV gezeigte "Ersatzdokument" der hellblauen DDR Pappe ...

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Tags: #Grundrechte #Ausweisentzug #Freizuegigkeit #Diskriminierung #Menschenrechte #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Polizei #Geheimdienste
Erstellt: 2015-01-16 09:13:38
Aufrufe: 1626

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