E-Healthgesetz – Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
Schöner Name - problematischer Inhalt
Im Blog eines Datenschutzsachverständigen befindet sich ein Link zum Entwurf zu dem oben genannten Gesetz. Noch ist es ein Entwurf -aber es bedroht alle, die Wenigen, die noch Widerstand gegen die neue Gesundheitskarte (eGK) leisten.
Nach dem Entwurf wird § 15 SGB V wie folgt neu formuliert: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen eine Gebühr von 5 Euro erheben, “wenn die Karte aus vom Versicherten verschuldeten Gründen nicht ausgestellt werden kann und von der Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen ausgestellt wird”.
Vielleicht "besticht" diese Regelung die Krankenkassen dazu, doch noch ihren Beitrag für die eGK für 2015 zu überweisen, den diese z.Zt. noch verweigern (s. Staat als Geldeintreiber für eGK https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4724-20150111-staat-als-geldeintreiber-fuer-egk.htm ) - nach dem Motto "eine Hand wäscht die andere".
Mehr zum neuen Gesetzentwurf bei https://extdsb.wordpress.com/2015/01/13/leak-referentenentwurf-e-healthgesetz/
der Entwurf https://extdsb.files.wordpress.com/2015/01/re_e-health-gesetz.pdf
Einen guten Überblick über die derzeitige juristische Lage zur eGK und den weiterhin bestehenden datenschutzrechtlichen Problemen insbesondere beim Scharfschalten weiterer Funktionalitäten gibt die Juristin Jennifer Jähn auf https://www.datenschutz-notizen.de/elektronische-gesundheitskarte-fuer-den-datenschutz-ein-segen-oder-doch-eher-ein-fluch-1210332/
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Erstellt: 2015-01-14 08:00:27 Aufrufe: 2088
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