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31.07.2009 Verfassungsrichter zweifelt Netzzensur als unvereinbar mit Föderalismus-Prinzip an
Streitpunkt Kinderpornographie: Die Lücken des Netzsperren-Gesetzes - taz.de
Die Lücken des Netzsperren-Gesetzes

Ex-Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat starke Bedenken gegen das Netzsperren-Gesetz. Der Bund habe dafür einfach keine Gesetzgebungskompetenz. VON STEFFEN GRIMBERG

Wolfgang Hoffmann-Riem (r) gehört zu den profiliertesten Medienrechtlern Deutschlands. Foto: ap

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat beim Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet verfassungsrechtliche Bedenken. In einem Beitrag des ZDF-Kulturmagazins "Aspekte", das am 31. Juli ab 22.30 Uhr läuft, sagt Hoffmann-Riem laut ZDF-Angaben, Kinderpornographie sei schändlich, und er halte es für richtig, dass der Gesetzgeber dagegen vorgehe. Dabei müsse sich dieser aber an rechtsstaatliche Grenzen halten.

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Unser Kommentar: Wir teilen die Einschätzung von Herrn Hoffmann-Riem. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben nicht ohne Grund eine föderale Struktur angelegt - nämlich, um Zentralisierungsbestrebungen mit ihren schlimmen Nebenwirkungen und allen Instrumentarien, die sich ein autoritärer oder totalitärer Staat vielleicht wünschen würde, zu verhindern.

Denn zentralisierte Strukturen, Kompetenzen oder Befugnisse lassen sich mit weit schlimmeren Nebenwirkungen und weit effektiver mißbrauchen, ausbauen oder korrumpieren, als dezentrale.


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Erstellt: 2009-07-31 13:15:45
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