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31.07.2009: Bundesverfassungsgericht: Rüge an die BundesregierungAbgeordnete des Bundestages müssen über eine mögliche Bespitzelung auf Nachfrage informiert werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab damit der Klage der Grünen-Bundestagsfraktion und vier Abgeordneten der Grünen statt. Sie hatten von der Bundesregierung darüber Auskunft verlangt, inwieweit die Geheimdienste von Bund oder Ländern Informationen über Abgeordnete des Bundestags sammeln. Diese "Kleine Anfrage" lehnte die Regierung ab, sie begründete dies mit der "Geheimhaltungsbedürftigkeit". Dieses Verhalten sei verfassungswidrig, so die Karlsruher Richter. Ein derartiges Verhalten verletze das Frage- und Informationsrecht des Bundestags gegenüber der Bundesregierung. Die Informationsrechte hätten in diesem Fall schon deshalb großes Gewicht, weil eine nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten "erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit" berge. Mehr dazu bei http://www.tagesschau.de/geheimdienst104.html
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