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Vollzugspolizeiliche „Body-Cams“ – ein Mittel zur Herstellung der informationellen Waffengleichheit zwischen Polizei und Bürger?Zur Ausrüstung der hessischen Polizei mit "Body-Cams" schreibt Dennis-Kenji Kipkerim EAID -Blog. Er thematisiert hierbei die Grundrechtseingriffe durch Videoaufzeichnung des Alltagslebens und sieht Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Gefilmten und sieht eine Doppelfunktionalität der polizeilichen Videoaufnahmen, welche sowohl für Zwecke der Gefahrenabwehr wie auch für die Strafverfolgung genutzt werden können. Die Annahme der Polizeibehörden, damit eine „informationelle Waffengleichheit“ zwischen Polizei und Bürgern herzustellen ist jedoch völlig irrig. Erstens würden wir uns hier auf eine Art "Rüstungsspirale" einlassen, die wir als Schützer der Privatsphäre normalerweise grundsätzlich ablehnen. In den USA sehen wir auch bereits den zweiten Schritt, nämlich das Verbot der Aufnahmen von Sicherheitskräften. In Illinois gilt seit neustem ein Gesetz, das es illegal macht, Polizei und Regierungsbeamte aufzunehmen. Das Gesetz wurde verabschiedete mit überwältigender Mehrheit des Repräsentantenhauses und des Senat von Illinois. (http: // http: //www.infowars.com/its-now-illegal-in-illinois-to-film-cops/) Dieses Gesetz verstößt mit Sicherheit gegen die Verfassung und dient nur zu Abschreckung, Einzuschüchterung und Kriminalisierung von Personen, die rechtmäßig Interaktionen mit der Polizei auf ihren Handys aufzeichnen. Mehr dazu bei http://www.eaid-berlin.de/?p=546 Alle Artikel zu
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