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US-Deserteur Shepherd: EUGH-Generalanwältin stärkt Rechte von Militär- und KriegsdienstverweigerernIn dem Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37) hat letzte Woche die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs Eleanor Sharpston ihren Schlussantrag verlesen. Danach ist damit zu rechnen, dass der Schutz von Militär- und Kriegsdienstverweigerern in Europa gestärkt wird. André Shepherd hatte sich bei einem Deutschlandaufenthalt der Fortsetzung seines Einsatzes im Irak entzogen und stellte 2008 einen Asylantrag, der 2011 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht München, das wesentliche Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte. Die Generalanwältin stellte nun in ihrem Schlussvortrag fest:
Man kann auf das Urteil im Frühjahr gespannt sein ... Mehr dazu bei http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/us_deserteur_shepherd_eugh_generalanwaeltin_staerkt_rechte_von_militaer_und_kriegsdienstverweigere/ Connection e.V.: Chronologie im Fall Shepherd Anmerkung: Wir gratulieren Pro Asyl und Connection e.V. zu dem Verfahren und wünschen André Shepherd bei seinem anschließenden Wiederaufnahmeverfahren in München viel Erfolg! Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2nN Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4671-20141207-eugh-fuer-kriegsdienstverweigerer.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4671-20141207-eugh-fuer-kriegsdienstverweigerer.html Tags: #SchuleohneMilitaer #Militaer #EuGH #Deserteur #Shepherd #Klage #Drohnen #Aufruestung #Waffenexporte #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln #Grundrechte #Menschenrechte Erstellt: 2014-12-07 08:47:02 Aufrufe: 1587 Kommentar abgeben |
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