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07.12.2014 EuGH für Kriegsdienstverweigerer

US-Deserteur Shepherd: EUGH-Generalanwältin stärkt Rechte von Militär- und Kriegsdienstverweigerern

In dem Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37) hat letzte Woche die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs Eleanor Sharpston ihren Schlussantrag verlesen. Danach ist damit zu rechnen, dass der Schutz von Militär- und Kriegsdienstverweigerern in Europa gestärkt wird.

André Shepherd hatte sich bei einem Deutschlandaufenthalt der Fortsetzung seines Einsatzes im Irak entzogen und stellte 2008 einen Asylantrag, der 2011 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht München, das wesentliche Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte.

Die Generalanwältin stellte nun in ihrem Schlussvortrag fest:

  • In den Schutzbereich der Qualifikationsrichtlinie fallen auch Soldaten, die nicht direkt an Kampfhandlungen beteiligt waren, wenn ihr Handeln zu menschenrechtswidrigen Handlungen beiträgt. Das BAMF hatte dies bisher verneint.
  • Der Deserteur muss im Rahmen des Asylverfahrens nicht beweisen, dass er in menschenrechtswidrige Handlungen verstrickt war oder werden würde, wie vom BAMF verlangt. Es genügt eine auf Tatsachen gestützte Prognose
  • Auch ein UN Mandat für den Krieg, in dem der Deserteur eingesetzt war oder eingesetzt werden sollte, schließt eine Flüchtlingsanerkennung nicht grundsätzlich aus.
  • Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Militärdienstverweigerer Mitglied einer sozialen Gruppe im Sinne des Flüchtlingsrechtes ist, ist die Ernsthaftigkeit der Gewissensüberzeugung zu prüfen, ebenso, ob die Angehörigen dieser Gruppe in ihrem Herkunftsland ausgegrenzt würden.
  • Zu prüfen haben die nationalen Behörden weiter, ob die soziale Gruppe, der der Antragsteller angehört, wahrscheinlich auf diskriminierende Weise anders behandelt wird, weil ein Militärgerichtsverfahren oder eine unehrenhafte Entlassung drohen.

Man kann auf das Urteil im Frühjahr gespannt sein ...

Mehr dazu bei http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/us_deserteur_shepherd_eugh_generalanwaeltin_staerkt_rechte_von_militaer_und_kriegsdienstverweigere/
und http://www.connection-ev.de/article-1960 und

Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 11.11.2013. Rechtssache C-472/13 Andre Lawrence Shepherd / Bundesrepublik Deutschland

PM des EUGH vom 11.11.2014: Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-472/13 Andre Lawrence Shepherd / Bundesrepublik Deutschland

Connection e.V.: Chronologie im Fall Shepherd

Anmerkung: Wir gratulieren Pro Asyl und Connection e.V. zu dem Verfahren und wünschen André Shepherd bei seinem anschließenden Wiederaufnahmeverfahren in München viel Erfolg!

Alle Artikel zu

 


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Tags: #SchuleohneMilitaer #Militaer #EuGH #Deserteur #Shepherd #Klage #Drohnen #Aufruestung #Waffenexporte #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln #Grundrechte #Menschenrechte
Erstellt: 2014-12-07 08:47:02
Aufrufe: 1587

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