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Straffreiheit für V-LeuteNach neuen Regelungen über Einsatzbedingungen von V-Leuten des Verfassungsschutzes soll künftig das Begehen bestimmter Delikte straffrei bleiben. Der innenpolitische Sprecher der SPD Fraktion, Burkhard Lischka hat in einem Interview auf die Frage, welche Straftaten künftig für V-Leute straffrei bleiben sollen, erklärt: Damit ist zum Beispiel die Verwendung von NS-Kennzeichen gemeint oder das Zeigen des Hitler-Grußes. Nach den ganzen Skandalen um die VS-Ämter nun ein Gesetzesentwurf, der eindeutig das Ziel hat, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu stärken? Das ist wohl das falsche oder ein politisch eindeutiges Signal - jedenfalls für Überlebende des Holocaust. Juristisch fraglich ist auf jeden Fall, dass die rechten Demonstranten damit regelrecht zu ihrem Tun motiviert werden, wenn V-Leute straffrei damit voran gehen können? Mehr dazu bei http://www.heise.de/tp/news/Straffreiheit-fuer-V-Leute-2468822.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2nz Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4658-20141201-v-leute-duerfen-hitler-gruessen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4658-20141201-v-leute-duerfen-hitler-gruessen.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Hitler-Gruss #NS-Symbole #Skandale #Verfasungsschutz #VS #Polizei #Geheimdienste #Neo-Nazis #NSU #Faschisten Erstellt: 2014-12-01 07:30:50 Aufrufe: 1666 Kommentar abgeben |
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