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So biegt sich der BND das Recht zurecht
Jedoch ist man auch als Deutscher nach "BND-Auslegung des Grundgesetzes" "zum Abschuss frei gegeben." sobald man im Ausland für ein ausländisches Unternehmen oder eine Organisation arbeitet. Dann nämlich ist man ein "Funktionsträger" im Sinne des BND. Wenn eine "ausländische juristische Person kommuniziert", dann sei es für den BND "unerheblich, welche natürliche Person das macht", sagte Stefan Burbaum, zwischen 2002 und 2005 Jurist im BND. Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-ausschuss-so-biegt-sich-der-bnd-das-recht-zurecht-1.2242129 Anmerkung: 1. Rechtsauslegung des Grundgesetzes sollte in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht überlassen werden und nicht einem Geheimdienst. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2nv Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4654-20141128-natuerliche-person-die-als-juristische-kommuniziert.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4654-20141128-natuerliche-person-die-als-juristische-kommuniziert.html Tags: #Geheimdienste #BND #G10-Gesetz #Ausland #jusrischePerson #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Beifang Erstellt: 2014-11-28 07:53:31 Aufrufe: 1580 Kommentar abgeben |
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