Datenschutz im Parkhaus: Autonummern werden öfter gespeichert
„Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betrachten einen anlassfreien und unabhängigen Einsatz von automatischen Kfz-Kennzeichen-Lesesystemen im Straßenverkehr mit Sorge, weil sich diese Maßnahmen zu einem weiteren Schritt zur Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger entwickeln können.“ So ihre gemeinsame Aussage noch im März 2014. Tatsächlich erfassen und speichern heute aber in vielen deutschen Parkhäusern Kameras die Kennzeichen der einfahrenden Autos.
Fazit der Datenschützer ist nun ledigkich, dass die Betreiber Hinweisschilder anbringen sollen und die Daten nach 72 Stunden zu löschen seien.
Mehr dazu bei http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/datenschutz-im-parkhaus-autonummern-werden-oefter-gespeichert-13271517.html
Anmerkung: Das BDSG spricht eigentlich von Zweckbindung und Datensparsamkeit.
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Erstellt: 2014-11-23 12:34:49 Aufrufe: 1541
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