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Das Setzen sogenannter framender Links ist kein Urheberrechtsverstoß
Zu beachten ist jedoch immer die Einschränkung, dass eine "Zustimmung des Urhebers für die Veröffentlichung auf einer Videoplattform" vorliegt. Mehr dazu bei https://www.datenschutz-cert.de/news/datenschutz-news/beitrag/bp/284/artikel/eingebettete-links-laut-eugh-zulaessig.html Alle Artikel zu
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