30.10.2014 Eingebettete Links - laut EuGH zulässig

Das Setzen sogenannter framender Links ist kein Urheberrechtsverstoß

Der EuGH hat entschieden (EuGH, Beschl. V.  21.10.2014, Az. C-348/13), „dass die Einbettung eines fremden Videos per Framing zulässig ist, wenn das Video ursprünglich mit Zustimmung des Urhebers auf einer Videoplattform veröffentlicht wurde“. Das Einbetten (Framen) stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 200l/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 dar und ist damit zulässig.

Zu beachten ist jedoch immer die Einschränkung, dass eine  "Zustimmung des Urhebers für die Veröffentlichung auf einer Videoplattform" vorliegt.

Mehr dazu bei https://www.datenschutz-cert.de/news/datenschutz-news/beitrag/bp/284/artikel/eingebettete-links-laut-eugh-zulaessig.html

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ms
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4593-20141030-eingebettete-links-laut-eugh-zulaessig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4593-20141030-eingebettete-links-laut-eugh-zulaessig.htm
Tags: #Urheberrecht #Urteil #EuGH #Videoeinbettung #framing #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource #Datenpannen #Datenskandale
Erstellt: 2014-10-30 09:03:06
Aufrufe: 1726

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap