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Keine Überwachung der Familie wegen Filesharing von Sexfilm - Abmahnung nicht rechtensWenn mehrere Personen einen Internetanschluss nutzen, haftet der Inhaber nicht für illegales Filesharing, so das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Az.: 42 C 45/14). Für den Angeklagten sei es nicht zumutbar, seine Familie zu überwachen. Die Überwachung von Angehörigen ist nicht mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 vereinbar Der Mann hatte eine Abmahnung über 535€ (+215€ Gebühr) für das Herunterladen eines Sexfilms vermutlich per Filesharing erhalten. Mehr dazu bei http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Hobbys/Internet/News/110735.php Alle Artikel zu
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