|
Keine Überwachung der Familie wegen Filesharing von Sexfilm - Abmahnung nicht rechtensWenn mehrere Personen einen Internetanschluss nutzen, haftet der Inhaber nicht für illegales Filesharing, so das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Az.: 42 C 45/14). Für den Angeklagten sei es nicht zumutbar, seine Familie zu überwachen. Die Überwachung von Angehörigen ist nicht mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 vereinbar Der Mann hatte eine Abmahnung über 535€ (+215€ Gebühr) für das Herunterladen eines Sexfilms vermutlich per Filesharing erhalten. Mehr dazu bei http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Hobbys/Internet/News/110735.php Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2mi Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4584-20141023-familien-computer-schuetzt-vor-abmahnung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4584-20141023-familien-computer-schuetzt-vor-abmahnung.html Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Abmahnung #Klage #Urteil #WLAN #Familien-PC #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Vorratsdaten Erstellt: 2014-10-23 13:03:27 Aufrufe: 1685 Kommentar abgeben |
CC Lizenz Mitglied im European Civil Liberties Network Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor nutzen HTTPS nutzen Kein Java Transparenz in der Zivilgesellschaft |