Datenschützer: Bedenken gegen Kennzeichen-Erfassung in Parkhäusern
und
Bundesverwaltungsgericht: Kfz-Nummernschilder dürfen erfasst werden
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Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat geurteilt, dass in Bayern weiterhin Millionen von Auto-Kennzeichen von der Polizei automatisch erfasst und abgeglichen werden dürfen.
Mehr dazu bei http://www.n-tv.de/ticker/Bundesverwaltungsgericht-Kfz-Nummernschilder-duerfen-erfasst-werden-article13830186.html
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hat weiterhin Zweifel an der rechtlichen Legitimation für das automatische Erfassen von Autokennzeichen in Parkhäusern. NDR und die "Süddeutsche Zeitung" hatten berichtet, dass bundesweit in Hunderten Parkhäusern, auf Campingplätzen und Firmenparkplätzen automatisch alle Kennzeichen einfahrender Autos erfasst würden.
Mehr dazu bei http://www.svz.de/nachrichten/newsticker/datenschuetzer-bedenken-gegen-kennzeichen-erfassung-in-parkhaeusern-id7996981.html
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Tags: #Polizei #Urteil #Leipzig #Bayern #ULD #Geheimdienste #Geodaten #KfzKennzeichenerfassung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2014-10-23 12:54:04 Aufrufe: 1676
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