BKA will Unterschied zwischen Cyberkriminellen und politischen Aktivisten erkunden
Der GEMA-Protest vor drei Jahren war erfolgreich. Die Webseite der Musikrechte-Organisation war zeitweise nicht erreichbar. Gegen 106 Verdächtige ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Der Vorwurf: Computersabotage - der Versuch ist strafbar, im Extremfall droht eine jahrelange Haftstrafe.
Meist gelangte man zu Jugendlichen, die den Anschluss ihrer Eltern genutzt hatten, Aufrufer zu der Aktion blieben unentdeckt. Nun forscht das BKA wie Hacktivisten vorgehen, also Zeitplanung, Verschleierungstechniken sowie Kommunikations- und Logistikinfrastruktur.
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Tags: #Cyberwar #Anonymous #Gema #DDOS #Web-Angriff #Hacking #Trojaner #Cookies #Verschluesselung #BKA #Polizei #Geheimdienste
Erstellt: 2014-10-21 08:23:16 Aufrufe: 1755
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