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EU-Datenschutzverordnung: Minister stimmen für Unternehmen und gegen Datenschutz
Im anstehenden vierten Kapitel der Datenschutzverordnung wird festgelegt, welche technisch-organisatorischen Maßnahmen Datenverarbeiter ergreifen müssen, um legal Daten verarbeiten zu dürfen – und das auch nachweisen zu können. Nun wollen die Minister die Entwürfe zur Datenschutzverordnung so ändern, dass Unternehmen technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen nur in einem Umfang ergreifen sollen, der der „Wahrscheinlichkeit und Schwere von Risiken“ bei der Datenverarbeitung Rechnung trägt - ein Freibrief. Ebenfalls wird an dem „Modell betrieblicher Datenschutzbeauftragte/r“, einem Kernpunkt und Aushängeschild der europäischen Datenschutzreform genagt, in dem formuliert werden soll, dass diese nur notwendig sind, wenn nationale gesetze dies verlangen. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2014/eu-datenschutzverordnung-minister-stimmen-fuer-unternehmen-und-gegen-datenschutz/ Alle Artikel zu
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