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06.10.2014 Kommission vereinbart EU-weite RFID-Normen

Intelligente RFID-Chips und -Systeme sollen Anforderungen des EU-Datenschutzrechts erfüllen

Smart Tags und intelligente Systeme mittels RFID gehören bereits zum Alltag. Sie müssten aber gewährleisten, dass ihre Nutzung nicht auf Kosten des Datenschutzes und der Sicherheit personenbezogener Daten geht.

Die praktischen Auswirkungen der nun neuen Normen sind unter anderem:

  • Personen, die elektronische Zeitfahrkarten nutzen oder Kleidung bzw. Supermarktwaren mit RFID-Tags kaufen, wissen künftig dank des RFID-Logos, dass diese mit einem intelligenten Chip ausgestattet sind.
  • Einzelhändler können die RFID-Technik für die moderne Lagerhaltung und zum Schutz vor Diebstahl einsetzen und dabei sicher sein, dass sie die geltenden EU-Datenschutzvorschriften einhalten.
  • RFID-Anwendungsentwickler können wiederum auf die Normen für die Datenschutzfolgenabschätzung vertrauen, so dass im Rahmen der EU-Datenschutzbestimmungen der sogenannte „Datenschutz durch Technik“ sichergestellt ist.
  • In Sektoren wie dem Gesundheits- und dem Bankwesen, in denen die RFID-Technik immer stärker genutzt wird, kann dieser Wandel nun in einem normalen Rechtsrahmen statt in einer Grauzone stattfinden.

RFID-Chips dürfen nicht zur Überwachung der Verbraucher führen und sollten automatisch und kostenfrei an der Kasse deaktiviert werden.

Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, sollten daher

  • die Verbraucher in einfacher und klarer Weise informieren, damit diese wissen können, ob ihre personenbezogenen Daten überhaupt verwendet werden und wenn ja, welche Daten (z.B. Name, Adresse und Geburtsdatum bei der Beantragung einer elektronischen Zeitfahrkarte) für welche Zwecke erhoben werden;
  • Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, klar kennzeichnen sowie Anlaufstellen nennen, bei denen die Bürger nähere Informationen erhalten können;
  • Folgenabschätzungen zu Datenschutz und Privatsphäre durchführen, die von den nationalen Datenschutzbehörden vor der Verwendung der RFID-Chips überprüft werden.

Mehr dazu bei http://www.unwatched.org/20140804_Datenschutz_Kommission_vereinbart_EU-weite_RFID-Normen
und http://europa.eu/rapid/press-release_IP-09-740_de.htm?locale=en

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Tags: #RFIDChips #EUNorm #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2014-10-06 06:58:24
Aufrufe: 1622

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