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Bundesbehörden wollen Mobiltelefone weiterhin ohne eigenes Gesetz als Ortungswanzen benutzen
In kurzen Abständen versandt können auf diese Weise Bewegungsprofile von Menschen ohne deren Wissen und ohne eine richterliche Kontrolle erstellt werden. Die Bundesnetzagentur definiert die Vorratsdatenspeicherung dieser Standortdaten für bis zu drei Monate nach Rechnungsversand als “datenschutzgerecht”. JuristInnen und Bürgerrechtsgruppen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die “Stillen SMS” nicht von der Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sind. Denn die Telekommunikationsüberwachung muss laut Gesetz als “passive Maßnahme” ausgeführt werden. Das Absenden einer “Stillen SMS” ist aber ein aktiver Vorgang: Die Verbindungsdaten werden von Sicherheitsbehörden erzeugt, nicht durch die Betroffenen. Mobiltelefone in Ortungswanzen zu umzufunktionieren, ist jedoch ein erheblicher aktiver Eingriff in die Privatsphäre. Alle Artikel zu
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