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18.09.2014 Machen sich Ärzte mit eGK strafbar?

Gutachten: Macht die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Ärzte strafbar?

"Ärzte, die mit dieser unsicheren eGK künftig wie geplant Sozial- oder Medizindaten übers Internet weiterleiten, könnten sich strafbar machen", stellte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, in Hamburg fest und präsentierte das Ergebnis eines Gutachtens zur eGK. "Das ist eine schallende Ohrfeige für die Betreiberorganisation gematik, die gesetzlichen Krankenkassen, das Bundesgesundheitsministerium und alle ärztlichen Körperschaften, die das eGK-Projekt weiter durchziehen wollen."

Denn bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde der Datenschutz verletzt, da die Identität der Versicherten nicht geprüft wurde. Jeder konnte ein falsches Foto eingeschickt haben. Auch die Unterschrift auf der Karte wird nie überprüft. Damit muss ein Arzt Konsequenzen hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht befürchten.

Mehr dazu bei http://www.ad-hoc-news.de/gutachten-macht-die-elektronische-gesundheitskarte-rzte-strafbar--/de/News/38960375
Das Gutachten ist verfügbar unter http://www.presseportal.de/dokumente

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Gutachten #freieAerzteschaft #Schweigepflicht #Datensicherheit
Erstellt: 2014-09-18 07:29:31
Aufrufe: 1838

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