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Polizeiliche Führungszeugnisse im Betriebsalltag? Ein Problem für den DatenschutzDas Bundesarbeitsgericht (BAG) legt hohe Hürden an die Zulässigkeit von Fragen in Verbindung mit dem Beschäftigungsverhältnis. Dem berechtigten Informationsinteresse des Arbeitgebers einerseits steht das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persönlichkeitsrechtes und an der Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre andererseits gegenüber. Deshalb darf der Arbeitgeber auch kein polizeiliches Führungszeugnis selbst anfordern. Dies vom Arbeitnehmer zu verlangen bedarf besonderer Gründe, die in der Tätigkeit selbst liegen müssen. So ist z. B. die Frage nach Verkehrsdelikten für eine Kraftfahrertätigkeit zulässig, für eine Sekretariatsstelle hingegen nicht. So sind z.B. folgende Fragen im Bewerbergespräch nicht zulässig:
Quelle: MoQua, Arbeit und Leben, Arbeitsgruppe Schulen Alle Artikel zu Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2jN Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4497-20140906-erforderlichkeit-von-polizeilichem-fuehrungszeugnis.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4497-20140906-erforderlichkeit-von-polizeilichem-fuehrungszeugnis.html Tags: #PolizeilicheFuehrungszeugnisse #Bewerbung #FrierWille #Bewerbergespraech #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Notwendigkeit #Plicht #Recht Erstellt: 2014-09-06 07:49:49 Aufrufe: 1765 Kommentar abgeben |
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