28.08.2014 Unzureichender Entwurf zum Datenschutz

Ex-Datenschutzbeauftragter Schaar: Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes “völlig unzureichend”

Die Bundesregierung beschränkt sich offensichtlich auf das absolute Mindestmaß beim gestern vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Anpassung ist durch die Urteile des EuGH zur mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden dringend notwendig.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2014/ex-datenschutzbeauftragter-schaar-gesetzentwurf-zur-aenderung-des-bundesdatenschutzgesetzes-voellig-unzureichend/

Anmerkung: Hätte die Bundesregierung in den letzten Jahren nicht die Bremser in Brüssel unterstützt, hätten wir bereits eine EU-Datenschutzverordnung, die viele weitere Punkte besser geregelt hätte und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten wäre europäisch vernünftig geregelt.

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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #BDSG #Informationsfreiheit #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2014-08-28 07:27:21
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