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26.08.2014 Arbeitnehmerüberwachung auf die Spitze getrieben

ID-Armbänder und Monitore sollen nachhalten welche Angestellten am fleißigsten sind

Videoüberwachung war gestern - heute bekommen die Arbeitnehmer Armbänder umgeschnallt und jeder Klick an ihren PCs wird mitgeschrieben. In Deutschland ist "Mitarbeiter-Überwachung" ein Mitbestimmungstatbestand. Nichts geht ohne Einverständnis des Betriebsrats.

In den USA herrscht Willkür. Wiwo berichtet: "Ben Waber, CEO des Start-Ups "Sociometric Solutions" entwickelte gemeinsam mit Kollegen ein ID-Armband für Angestellte, das mit einem Mikrofon, einem Standort-Lokalisator und einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet ist. Dadurch soll es ermöglicht werden, Kommunikation, Fortbewegung, Mimik und Gestik der Angestellten genau zu kontrollieren. Kein Schritt ist unbewacht, keine Aktion mehr heimlich. Ein gewaltiger Eingriff in die Privatsphäre ..."

Aber wir bleiben in Deutschland trotz Mitbestimmung nicht von Überwachung verschont. Wiwo berichtet: "Nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist die Überwachung von Mitarbeitern bereits gängige Praxis in deutschen Unternehmen. Eine Befragung der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (.pdf) zu diesem Thema beweist seine These: Die Mehrheit der befragten Personalmanager (62%) beobachtet, dass Mitarbeiter in deutschen Unternehmen heute stärker überwacht werden als vor zehn Jahren. Während gut die Hälfte der Befragten die Ursache für diese Veränderung im Fortschritt der Überwachungstechnik sieht, hält jeder zehnte Befragungsteilnehmer andere Entwicklungen für ursächlich – insbesondere einen zunehmenden Leistungs- und Kostendruck."

Mehr dazu bei http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/ueberwachung-von-mitarbeitern-darf-ich-meine-angestellen-ueberwachen/10308446.html

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Kommentar: RE: 20140826 Arbeitnehmerüberwachung auf die Spitze getrieben

Der Arbeitgeber braucht nicht unbedingt "sophisticated" Hard- und Software. Das Diensthandy reicht völlig aus. Mobiltelefone lokalisieren, das können nicht nur Geheimdienste oder die Polizei, die mit einem richterlichen Beschluss oder bei Gefahr im Verzug beim Provider vorstellig wird. Das Orten von Handys funktioniert viel einfacher, wie die "Washington Post" berichtet. Eine Software und eine Schwäche des internationalen Mobilfunksystems machen es möglich. So kann jedermann bei vielen Providern eine Ortung durch SS7 durchführen lassen. Das ist zwar kostenpflichtig und damit evtl. auch für den Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht nachweisbar - aber darauf muss man erstmal kommen. (s. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ss7-ueberwachung-software-ortet-weltweit-mobiltelefone-a-987874.html )

Jochen, 26.08.2014 10:43


 


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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Mitbestimmung #ID-Armbaender #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Lauschangriff #Ueberwachung #Datensicherheit #Ergonomie #Datenskandale #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2014-08-26 07:42:35
Aufrufe: 1617

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