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Pressemitteilung zur Revisionsentscheidung des BGH im Fall Oury Jalloh vom 17.08.2014Update: Endgültige Visumsverweigerung (s.u.) Aktion Freiheit statt Angst dokumentiert hier die Presseerklärung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. zum Vorgehen der deutschen Botschaft in Conakry. Conakry (Guinea): Visum für Bruder des toten Oury Jallohs trotz Einladung durch den BGH verweigertBemüht formale Begründung stützt sich auf widerwärtig anmaßende Die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Conakry (Guinea) hat den Antrag von Mamadou Saliou Diallo auf Erteilung eines Visums anlässlich der Einladung des Bundesgerichtshofes zur Verkündung der Revisionsentscheidung im Fall des Feuertodes Oury Jallohs am 28. August 2014 in einem Antwortschreiben vom 15.08.2014 abgelehnt. Mamadou Saliou Diallo ist der Bruder Oury’s und Nebenkläger in den seit 27. März 2007 anhängigen Schwurgerichtsverfahren an sachsen-anhaltinischen Gerichten. Die deutsche Botschaft in Conakry unterstellt dem Antragsteller in der Begründung der Ablehnung einer Visumerteilung, dass er Deutschland nach Einreise nicht wieder ́fristgerecht` verlassen wollen würde, dass der Zweck seines Aufenthaltes trotz Einladung des BGH nicht nachvollziehbar sei, er Reise und Aufenthalt nicht bzw. nicht „rechtmäßig“ finanzieren könne und die „vorgelegten Informationen“ ganz generell nicht „glaubhaft“ seien. Der perfide Duktus der verwendeten „Argumentations“-bausteine lässt die gedankenlose Exekution standardmäßiger Abweisungen von Visabegehren mehr als nur erahnen und zeichnet ein erschreckend lebhaftes Bild einer technokratisierten Arbeitsmoral in den diplomatischen Vertretungen Deutschlands in der sogenannten dritten Welt. Dabei sollte diese formal-bürokratische Verweigerungsmentalität keinesfalls überraschen, denn es handelt sich hierbei eben nicht um einen „unglücklichen“ Einzelfall: Bereits zum Eröffnungstermin der ersten Revisionsverhandlung vor dem Landgericht in Magdeburg im Januar 2011 konnte eine Visumverweigerung durch die deutscheBotschaft Conakry erst nach anwaltlicher Intervention und unter politischem Druck aus der parlamentarischen Landesebene Sachsen-Anhalts heraus überwunden werden. Abermals stellt sich die Frage an die Verantwortungsträger in Politik, Justiz und Diplomatie, ob bzw. wie weiterer Schaden durch konsequente Interventionen beim zuständigen Botschafter in Conakry, Herrn Hartmut Krausser zur umgehenden Visumerteilung für Herrn Mamadou Saliou Diallo gegebenenfalls noch zu begrenzen wäre und inwiefern eine inhaltlich nachvollziehbare Entschuldigung für das hier Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (http://initiativeouryjalloh.wordpress.com) Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20140821 BGH als Schlepper tätig? Update: Conakry (Guinea): Visum für Bruder des toten Oury Jallohs trotz Intervention durch den BGH erneut und endgültig verweigertFadenscheinige Begründung: Mamadou Saliou Diallo könne nicht nachweisen, dass er in Guinea als Straßenhändler arbeite 22.08.2014 20:35
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2jj Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4469-20140821-bgh-als-schlepper-taetig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4469-20140821-bgh-als-schlepper-taetig.html Tags: #Asyl #OuryJalloh #Revision #Einladung #BGH #Visumsablehnung #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung Erstellt: 2014-08-21 12:02:14 Aufrufe: 3016 Kommentar abgeben |
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